- Mengensteuerung und Monitoring durch implementiertes Zweitmeinungsverfahren
- Vermeidung von medizinisch nicht erforderlichen Eingriffen
- Begrenzung auf ausgewählte hochqualifizierte Leistungserbringer
- Mindestmengenregelung
- Kontrolle der Qualität und Effizienz der Leistungen
- Kostenkontrolle
- Implementierung von innovativen Behandlungsmethoden
- Verwaltungsaufwand und Kosten für die Bearbeitung von Anträgen auf Kostenerstattung entfallen.
- Angebot einer „besonderen Leistung“ für die Versicherten
- Möglichkeiten für richtungsweisende Vergütungsformen
Ergebnisse der Medscore Selektivverträge:
- Nachweis einer funktionierenden Mengensteuerung
- Relevante Kosteneinsparung
- Förderung der Ambulantisierung
- Hohe Zufriedenheit der Vertragspartner
- Verbesserte Datenlage für die Versorgungsforschung

